Teilzeit in Österreich: Freiheit oder versteckte Risiken?

In der Slowakei sind wir es gewohnt, hauptsächlich in Vollzeit zu arbeiten. In Österreich ist jedoch die Teilzeitarbeit, bekannt als „Teilzeit“, ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Sie bietet Flexibilität und hilft den Menschen, Arbeit besser mit familiären Verpflichtungen, Studium oder einfach mit einer besseren Work-Life-Balance zu vereinbaren. Bevor Sie sich jedoch dafür entscheiden, ist es wichtig, die Vorteile, aber auch die potenziellen Risiken und Nachteile zu kennen.
Was ist „Teilzeit“ und wie vereinbart man sie?
Von Teilzeitarbeit sprechen wir, wenn Ihre vereinbarte Arbeitszeit kürzer ist als die gesetzlich oder durch einen Kollektivvertrag festgelegte Standardarbeitszeit. Zum Beispiel, wenn der Kollektivvertrag 40 Stunden pro Woche vorsieht und Sie nur 20 Stunden arbeiten, handelt es sich um „Teilzeit“. Sogar die geringfügige Beschäftigung (bis zu 10 Stunden/Woche) wird aus arbeitsrechtlicher Sicht als eine Form der Teilzeitarbeit betrachtet.
„Teilzeit“ kann gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder auch währenddessen vereinbart werden. Jede Änderung der Arbeitszeit muss immer schriftlich und mit Zustimmung beider Parteien erfolgen. Bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit ist es entscheidend, schriftlich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass die in Vollzeit geleisteten Stunden bei der Berechnung Ihrer Ansprüche, wie Abfindungen oder Sonderzahlungen, berücksichtigt werden. Sie haben auch das Recht auf einen aktuellen Arbeitsnachweis (Dienstzettel), der detailliert den Umfang Ihrer Arbeitszeit und die Höhe des Gehalts angibt.
Vorteile und Nachteile: Berücksichtigen Sie die Risiken
Obwohl Teilzeitarbeit mehr persönliche Zeit bringt, hat sie auch ihre Tücken. Vor allem verringert sie Ihr Einkommen, was sich nicht nur auf das lebenslange Einkommen, sondern auch auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge auswirkt. Dadurch verringern sich automatisch auch Ihre zukünftigen Ansprüche, wie Rente oder Arbeitslosengeld. Darüber hinaus bestehen in österreichischen Unternehmen nach wie vor Vorurteile gegenüber der Besetzung von Führungspositionen in Teilzeit und der Investition in die berufliche Entwicklung dieser Mitarbeiter.
Achtung auf die Gehaltsklasse: Warum Slowaken in Österreich Geld verlieren?
Viele Slowaken, die in Österreich arbeiten, insbesondere in den Bereichen Gastronomie und Handel, sind sich oft nicht der Möglichkeit bewusst, frühere Berufserfahrungen anzurechnen.
Ihre Ansprüche und Besonderheiten der „Teilzeit“
Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden im Vergleich zu Vollzeitkollegen. Sie haben Anspruch auf Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), wenn diese im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag aufgeführt sind. Die Höhe kann je nach Kollektivvertrag variieren.
Was Überstunden und Mehrarbeit betrifft, ist die Situation wie folgt: Wenn Sie mehr Stunden arbeiten, als Ihr Teilzeitvertrag vorsieht, handelt es sich um Mehrarbeit. Wenn Sie diese Stunden nicht durch Freizeit im Quartal ausgleichen, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Zuschlag von 25 Prozent. Wenn Sie auch die gesetzlich festgelegte normale Arbeitszeit (in der Regel 40 Stunden pro Woche) überschreiten, handelt es sich um Überstunden, für die Sie normalerweise einen Zuschlag von 50 Prozent erhalten. Es ist wichtig, die spezifischen Regeln in Ihrem Kollektivvertrag zu überprüfen.
Urlaub wird in Tagen und Wochen genommen, nicht in Stunden, um den Erholungszweck zu gewährleisten. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Die Anzahl der Urlaubstage hängt davon ab, wie viele Tage pro Woche Sie arbeiten. Wenn Sie beispielsweise zwei Tage pro Woche arbeiten, bedeutet das für Sie fünf Wochen Urlaub zehn Tage. Nach 25 Jahren im Unternehmen haben Sie Anspruch auf sechs Wochen Urlaub.
Abfindung und mehrere Teilzeitarbeitsverhältnisse
Für die Abfindung ist entscheidend, ob Sie unter „Abfertigung alt“ (alte Abfindung) oder „Abfertigung neu“ (neue Abfindung) fallen. Die neuen Regeln gelten für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 1. Januar 2003 entstanden sind. Bei der alten Abfindung basiert die Berechnung auf dem letzten Monatsgehalt, sodass auch nach Jahren in Vollzeit und kurzer Zeit in Teilzeit von der Vollzeit ausgegangen wird. Bei der neuen Abfindung zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Bruttogehalts in die betriebliche Pensionskasse ein, sodass sich die Teilzeit nur für die Zeit auswirkt, in der Sie tatsächlich in Teilzeit gearbeitet haben.
Es ist möglich, mehrere Teilzeitarbeitsverhältnisse gleichzeitig zu haben, jedoch darf die Summe der Arbeitsstunden die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass Sie keine vertraglichen oder kollektivvertraglichen Klauseln (z.B. über Nebentätigkeiten) oder gesetzliche Vorschriften (z.B. Wettbewerbsverbot) verletzen.
Teilzeitarbeit in Österreich bietet erhebliche Flexibilität, erfordert jedoch ein gründliches Verständnis ihrer rechtlichen und finanziellen Aspekte. Mit Wissen und richtiger Planung können Sie ihre Vorteile voll ausschöpfen.
Abfindung in Österreich: Wie funktioniert das?
Wenn Sie in Österreich arbeiten, ist es wahrscheinlich, dass Sie vom System Abfertigung Neu (Neue Abfindung) betroffen sind. Dieses System ist seit mehr als zwei Jahrzehnten in Kraft – es wurde 2003 eingeführt und brachte grundlegende Änderungen im Bereich der Abfindung.
Für Sie bedeutet das mehr Flexibilität und Sicherheit, da der Anspruch auf Abfindung heute nicht mehr davon abhängt, wie lange Sie für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, noch von der Art der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Die gute Nachricht ist, dass diese Regeln seit 2008 auch für selbstständige Unternehmer gelten.
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Quelle: https://www.gpa.at/meine-situation/ich-arbeite-teilzeit












