Besteuerung von Grenzgängern in Österreich: Was Sie wissen müssen

Für viele Bewohner der Nachbarländer ist Österreich ein attraktives Ziel für die Arbeit.
Aufgrund der geografischen Nähe und der wirtschaftlichen Möglichkeiten in Österreich, insbesondere in Wien und den Grenzregionen, stellt eine zahlreiche Gruppe von Slowaken einen wesentlichen Teil der sogenannten „Pendler“ dar, die zur Arbeit pendeln. Ob es sich um tägliches Pendeln oder wöchentliche Aufenthalte handelt, die steuerlichen Aspekte für die sogenannten „Grenzgänger“ sind entscheidend. Wir bieten einen umfassenden Überblick darüber, wie die Einkünfte dieser Personen in Österreich besteuert werden.
Wer ist ein Grenzgänger?
Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem Land lebt und regelmäßig in ein anderes Land zur Arbeit pendelt, normalerweise täglich. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf diejenigen, die im Ausland leben (zum Beispiel in der Slowakei) und in Österreich arbeiten.
Mietverträge sind voller rechtswidriger Klauseln
Mietverträge sind voller rechtswidriger Klauseln zum Nachteil der Mieter. Laut Arbeiterkammer ist dies eine gängige Praxis – jeder Vertrag enthält inakzeptable Bedingungen, wie Bearbeitungsgebühren oder die Verpflichtung, die Wohnung bei Auszug zu streichen.
Die Arbeiterkammer hat in den letzten fünf Jahren ihre Klagen und Mahnungen intensiviert: Sie hat 57 Mahnungen versendet und Klagen eingereicht, wobei 25 Klagen derzeit anhängig sind. Der „schlimmste“ Vertrag enthielt unglaubliche 118 rechtswidrige Klauseln! Mieter benötigen dringend mehr Schutz.
Steuerpflicht in Österreich
Grenzgänger haben in Österreich eine beschränkte Steuerpflicht. Das bedeutet, dass sie nur auf die Einkünfte, die sie in Österreich erzielt haben, Einkommensteuer zahlen. Einkünfte aus anderen Ländern werden in diese Berechnung nicht einbezogen.
Wichtig: Wenn Sie jedoch in Österreich (zumindest teilweise) während der Arbeitstage mehr als sechs Monate verbringen, können Sie den Status des gewöhnlichen Aufenthalts erwerben, was zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich führt. In diesem Fall würden auch Ihre Einkünfte aus anderen Staaten besteuert.
Bei der Beurteilung der Steuerpflichten sind auch die Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend, die verhindern, dass Ihr Einkommen in beiden Ländern besteuert wird.
Steuerzahlung in Österreich
Für Grenzgänger mit beschränkter Steuerpflicht wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer) in der Regel direkt vom Gehalt durch den österreichischen Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuervorauszahlung wird dabei genauso berechnet wie bei anderen österreichischen Arbeitnehmern.
Auch wenn Sie eine beschränkte Steuerpflicht haben, können Sie verpflichtet sein, eine Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) abzugeben. Alternativ können Sie dies freiwillig tun, um Ausgaben im Zusammenhang mit dem Einkommen und spezielle nationale Ausgaben geltend zu machen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Beantragung der Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Personen der jährliche Zuschlag, der bei der normalen Gehaltsberechnung nicht berücksichtigt wird, zum Steuergrundbetrag hinzugerechnet wird.
Jährlicher Zuschlag (Jahreswerte):
- bis 2022: 9.000 Euro
- 2023: 9.567 Euro
- 2024: 10.486 Euro
- 2025: 10.888 Euro
Pflichtversteuerung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, der nicht verpflichtet ist, die Steuer in Österreich vom Gehalt abzuziehen, Österreich jedoch gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen das Recht hat, diese Einkünfte zu besteuern.
Bürger der EU/EWR, die zwar keinen Wohnsitz in Österreich haben, aber den Großteil ihrer Einkünfte (mindestens 90 %) dort erzielen oder deren ausländische Einkünfte die jährliche steuerfreie Grenze nicht überschreiten, können in der Steuererklärung eine unbeschränkte Steuerpflicht beantragen.
Abfertigung in Österreich: Wie funktioniert das?
Wenn Sie in Österreich arbeiten, betrifft Sie wahrscheinlich das System Abfertigung Neu (neue Abfertigung). Dieses System ist seit mehr als zwei Jahrzehnten gültig – es wurde 2003 eingeführt und brachte grundlegende Änderungen im Bereich der Abfertigung.
Für Sie bedeutet das mehr Flexibilität und Sicherheit, da der Anspruch auf Abfertigung heute nicht mehr davon abhängt, wie lange Sie für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, noch von der Art der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Die gute Nachricht ist, dass diese Regeln seit 2008 auch für selbstständige Unternehmer gelten.
Tarifliche Steuerfreigrenze (Jahreswerte):
- bis 2022: 11.000 Euro
- 2023: 11.693 Euro
- 2024: 12.816 Euro
- 2025: 13.308 Euro
In diesem Fall werden trotz unbeschränkter Steuerpflicht nur die österreichischen Einkünfte besteuert, jedoch entfällt der Zuschlag. Darüber hinaus können Sie verschiedene persönliche Abzüge (z. B. Familienbonus Plus, Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhaltsabsetzbetrag) und außergewöhnliche Kosten geltend machen.
Jährliche Steuerveranlagung (Arbeitnehmerveranlagung) und Rechtsmittel
Die jährliche Steuerveranlagung dient zur Berechnung der Einkommensteuer. Sie können den Antrag elektronisch über das Portal FinanzOnline einreichen oder die Formulare per Post oder persönlich beim Finanzamt einreichen. Sollte dies zu einer Nachzahlung führen, können Sie den Antrag zurückziehen, sofern keine Pflicht zur Einreichung besteht.
Wenn Sie mit dem Bescheid des Finanzamtes nach der Steuerveranlagung nicht einverstanden sind, haben Sie einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Über Ihren Einspruch entscheidet dann der Bundesfinanzhof.
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