Arbeitslosigkeit in Österreich: Wer hat Anspruch auf Unterstützung und was ist der Unterschied zur Slowakei?

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist eine unangenehme Lebenssituation, insbesondere im Ausland. Für tausende Slowaken, die in Österreich arbeiten, ist es entscheidend zu wissen, wie das dortige System der sozialen Sicherheit funktioniert. Die österreichische Arbeitslosenunterstützung, bekannt als Arbeitslosengeld, und die anschließende Notstandshilfe, Notstandshilfe, unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht vom slowakischen System. Das Verständnis dieser Unterschiede ist unerlässlich, um seine Ansprüche korrekt geltend zu machen.

Eine grundlegende Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist eine vorherige Beschäftigung in Österreich, während der Arbeitslosenversicherung gezahlt wurde. Der gesamte Prozess beginnt mit der notwendigen und schnellstmöglichen Registrierung beim Arbeitsmarktservice (AMS), und zwar noch bevor der Antrag auf die Leistung selbst gestellt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass im Gegensatz zur Slowakei, wo die Registrierung beim Arbeitsamt oft als Formalität angesehen wird, in Österreich die aktive Zusammenarbeit mit dem AMS, der Nachweis der Bemühungen um eine Arbeitsstelle und die Annahme angebotener Positionen eine strikte Voraussetzung für die Auszahlung der Unterstützung sind.

Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld) in Österreich

Die grundlegende Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist, dass Sie Ihren Job verloren haben, in dem Sie pflichtversichert waren. Es reicht jedoch nicht aus, einfach nur arbeitslos zu sein. Sie müssen auch die genau festgelegten Bedingungen der Versicherungsdauer erfüllen. Der Antrag muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Wenn Sie das genaue Datum des Endes Ihres Arbeitsverhältnisses kennen, können Sie den Antrag bis zu 3 Wochen im Voraus stellen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist wichtig, um Lücken in der sozialen und gesundheitlichen Versicherung zu vermeiden.

Wer hat Anspruch und wann?

  1. Bei der ersten Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie in den letzten 24 Monaten vor der Antragstellung mindestens 52 Wochen beschäftigt und versichert waren. Bei wiederholten Anträgen werden die Bedingungen gelockert: Es reicht aus, 28 Wochen in den letzten 12 Monaten gearbeitet zu haben. Für Personen unter 25 Jahren gelten bei der ersten Antragstellung mildere Regeln – sie benötigen nur 26 Wochen Versicherung in den letzten 12 Monaten.
  2. Unverzüglich nach Verlust des Arbeitsplatzes müssen Sie sich persönlich beim zuständigen Arbeitsamt (Arbeitsmarktservice – AMS) registrieren.
  3. Sie müssen arbeitsfähig, bereit zu arbeiten und arbeitslos sein.
  4. Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und bereit sein, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen.

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Höhe und Dauer des Bezugs

Die Höhe der Unterstützung (Arbeitslosengeld) wird aus Ihrem vorherigen Nettoeinkommen berechnet. Der Grundsatz beträgt 55 % des täglichen Nettoeinkommens. Zu diesem Betrag können Familienzulagen (Familienzuschläge) hinzugefügt werden, wenn Sie unterhaltspflichtig sind.

Die Dauer des Bezugs ist nicht festgelegt, sondern hängt von der Dauer Ihrer vorherigen Versicherung und Ihrem Alter ab:

  • Grunddauer: 20 Wochen.
  • Bei 156 Wochen (3 Jahre) Versicherung in den letzten 5 Jahren: Anspruch auf 30 Wochen.
  • Nach dem 40. Lebensjahr und 312 Wochen (6 Jahre) Versicherung in den letzten 10 Jahren: Anspruch auf 39 Wochen.
  • Nach dem 50. Lebensjahr und 468 Wochen (9 Jahre) Versicherung in den letzten 15 Jahren: Anspruch auf 52 Wochen.

Wie lange dauert die Genehmigung und Auszahlung der Leistung?

Eine wichtige praktische Frage für Antragsteller ist, wie lange die Genehmigung selbst dauert und wann sie mit der ersten Zahlung rechnen können. In Österreich gibt es keine genau festgelegte gesetzliche Frist für die Entscheidung, der Prozess ist jedoch in der Regel sehr reibungslos. Nach Einreichung des vollständigen Antrags beim Arbeitsmarktservice (AMS) dauert die Bearbeitung in der Regel mehrere Wochen.

Wichtig ist, dass der Anspruch auf die Leistung rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gilt. Die erste Zahlung wird in der Regel zu Beginn des Monats versendet, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde. In der Slowakei ist der Prozess formal gesetzlich geregelt. Die Sozialversicherung hat eine gesetzliche Frist von 60 Tagen für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der Praxis ist dies bei problemlosen und vollständigen Anträgen oft deutlich schneller.

In beiden Ländern gilt also, dass die Grundlage für eine möglichst schnelle Bearbeitung die unverzügliche Einreichung eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen ist. Der Umfang der benötigten Dokumente kann je nach Ihrer individuellen Situation variieren. Es wird empfohlen, sich direkt bei der zuständigen AMS-Stelle zu erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen.

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Was kommt danach? Das System der Notstandshilfe (Notstandshilfe)

Eine der auffälligsten Unterschiede zur Slowakei ist das, was nach dem Ausschöpfen der regulären Unterstützung folgt. Österreich lässt niemanden ohne Mittel, sondern bietet eine nachfolgende Leistung – Notstandshilfe.

Auf diese Nothilfe hat Anspruch, wer Arbeitslosengeld erschöpft hat, weiterhin arbeitslos, fähig und bereit zu arbeiten ist und sich in einem Zustand finanzieller Not (Notlage) befindet.

Ein entscheidender Faktor ist, dass das AMS bei der Beurteilung des Notstands auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin, die im gemeinsamen Haushalt lebt, berücksichtigt. Wenn dieses Einkommen als ausreichend angesehen wird, kann der Anspruch auf Notstandshilfe entfallen.

Die Höhe dieser Leistung beträgt in der Regel 92 % bis 95 % des vorherigen Betrags des Arbeitslosengeldes. Sie wird für maximal 52 Wochen gewährt, wobei nach Ablauf dieser Frist erneut ein Antrag gestellt werden kann.

Hauptunterschiede zum slowakischen System

Der Vergleich beider Systeme offenbart grundlegende Unterschiede im Umgang mit Arbeitslosen.

  1. Anspruchsvoraussetzungen: In der Slowakei müssen Sie in den letzten 4 Jahren vor der Registrierung mindestens 730 Tage (2 Jahre) Arbeitslosenversicherung haben. Das österreichische System ist in dieser Hinsicht flexibler bei wiederholten Anträgen (28 Wochen pro Jahr).
  2. Dauer des Bezugs: In der Slowakei ist die Dauer strikt auf maximal 6 Monate (ca. 26 Wochen) begrenzt. In Österreich hängt die Dauer von den gearbeiteten Jahren und dem Alter ab und kann bis zu 52 Wochen betragen.
  3. System nach Ausschöpfung der Leistung: Dies ist der größte Unterschied. Während in der Slowakei nach 6 Monaten das Versicherungssystem endet und man nur noch um Sozialhilfe (eine Sozialleistung, keine Versicherungsleistung) bitten kann, gibt es in Österreich ein nachfolgendes System der Notstandshilfe. Dieses ist weiterhin an den Status des Arbeitslosen und die Bereitschaft zu arbeiten gebunden, es handelt sich nicht nur um passive soziale Unterstützung.
  4. Berechnung und Höhe: In der Slowakei beträgt die Unterstützung 50 % der täglichen Bemessungsgrundlage der letzten zwei Jahre. In Österreich sind es 55 % des Nettoeinkommens, was bei höheren Verdiensten vorteilhafter sein kann.

Insgesamt wirkt das österreichische System komplexer, bietet jedoch gleichzeitig ein langfristigeres und mehrstufiges Sicherheitsnetz. Das slowakische Modell ist einfacher, jedoch zeitlich deutlich begrenzter. Für Bürger, die im Ausland arbeiten, ist das Wissen um diese Regeln eine unerlässliche Voraussetzung, um im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes zu wissen, auf was sie Anspruch haben und wie sie vorgehen sollten.

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Quelle: https://www.ams.at/arbeitsuchende#wien (r) Foto: https://zackzack.at/wp-content/uploads/2020/03/AMS-Wien2.jpg