Wenn Krankheit den Urlaub stört: Ihre Rechte und Pflichten

Die Urlaubssaison ist in vollem Gange und viele genießen ihre wohlverdiente Auszeit. Doch was tun, wenn Ihnen die geplante Erholung durch Krankheit – sei es Fieber, Magenprobleme oder hartnäckige Grippe – vermiest wird?

Viele Menschen wissen nicht, was das für ihren Urlaub bedeutet. Wie die Expertin für Arbeitsrecht Verena Weilharter erklärt, erhält die Österreichische Gewerkschaft (ÖGB) und ihre Fachgewerkschaften derzeit viele Fragen von verunsicherten Arbeitnehmern: „Viele fragen sich, ob ihre Urlaubstage trotz Krankheit verloren sind.“

Das Gesetz schützt Ihren Urlaub

Die gute Nachricht ist, dass Sie, wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, nicht automatisch Ihre Urlaubstage verlieren. „Das Gesetz besagt: Wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet“, erklärt Weilharter. Stattdessen werden sie Ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren und eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Ihrer Rückkehr zur Arbeit vorlegen.

Abfertigung in Österreich: Wie funktioniert das?

Wenn Sie in Österreich arbeiten, betrifft Sie wahrscheinlich das System Abfertigung Neu. Dieses System ist seit mehr als zwei Jahrzehnten in Kraft – es wurde 2003 eingeführt und brachte grundlegende Änderungen im Bereich der Abfertigung.

Für Sie bedeutet das mehr Flexibilität und Sicherheit, da der Anspruch auf Abfertigung heute nicht mehr davon abhängt, wie lange Sie für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, noch von der Art der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Die gute Nachricht ist, dass diese Regeln seit 2008 auch für Selbstständige gelten.

Wichtig: Drei Kalendertage als Mindestdauer

Entscheidend ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit – und zwar in Kalendertagen, nicht nur in Arbeitstagen. Beispiel: Wenn Sie von Freitag bis Montag krank werden, zählt das als vier Kalendertage. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche (Montag bis Freitag) werden dann Freitag und Montag nicht von Ihrem Urlaub abgezogen.

Urlaub verlängert sich nicht automatisch

Ein häufiger Irrtum ist, dass „Tage der Arbeitsunfähigkeit zum Urlaub hinzugefügt werden“. Das ist jedoch nicht richtig, warnt die Expertin für Arbeitsrecht: „Der Urlaub endet zum vereinbarten Termin – es sei denn, Sie haben mit dem Arbeitgeber eine neue Vereinbarung über die Verlängerung des Urlaubs getroffen.“

Krankheit im Ausland: Worauf Sie achten sollten

Auch im Ausland gelten die gleichen Regeln, jedoch mit einer Ausnahme: Neben der ärztlichen Bescheinigung benötigen Sie unter bestimmten Umständen auch eine offizielle Bestätigung, die nachweist, dass der Arzt in dem betreffenden Land zur Ausübung seines Berufs berechtigt war. Diese Bestätigung können Sie beispielsweise bei der slowakischen Botschaft oder dem Konsulat erhalten. Ausnahme: Wenn Sie im Krankenhaus sind, benötigen Sie keine zusätzliche Bestätigung.

Vergessen Sie nicht die e-Card

Wenn Sie im Ausland medizinische Hilfe benötigen, sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte dabei haben. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer e-Card und muss vollständig ausgefüllt und gültig sein. Ob und wie die Kosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Land ab. Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Teilzeit in Österreich: Freiheit oder versteckte Risiken?

In der Slowakei sind wir es gewohnt, hauptsächlich in Vollzeit zu arbeiten. In Österreich ist jedoch Teilzeitarbeit, bekannt als „Teilzeit“, ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Sie bietet Flexibilität und hilft den Menschen, Arbeit besser mit familiären Verpflichtungen, Studium oder einfach mit einer besseren Work-Life-Balance zu vereinbaren. Bevor Sie sich dafür entscheiden, ist es jedoch wichtig, die Vorteile, aber auch die potenziellen Risiken und Nachteile zu kennen.


Wichtige Fragen und Antworten

Gilt Krankheit im Urlaub automatisch als Arbeitsunfähigkeit?

Nein. Damit Krankheitstage nicht von Ihrem Urlaub abgezogen werden, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Krankheit dauert mindestens drei Kalendertage.
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Außerdem müssen Sie die Krankheit sofort Ihrem Arbeitgeber melden.

Verlängert sich mein Urlaub automatisch, wenn ich krank werde?

Nein. Der ursprünglich vereinbarte Zeitraum des Urlaubs bleibt bestehen. Krankheitstage werden nicht automatisch an den Urlaub angehängt. Wenn Sie „verlorene“ Urlaubstage nachholen möchten, müssen Sie dies neu mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

Was gilt, wenn ich im Ausland krank werde?

Auch bei Krankheit im Ausland gelten die gleichen Regeln, jedoch mit einer Ausnahme:

  • Zusätzlich zur ärztlichen Bescheinigung über die Krankheit ist in der Regel eine offizielle Bestätigung erforderlich, dass der Arzt im Urlaubsland berechtigt war (z.B. von der Botschaft oder dem Konsulat).
  • Ausnahme: Bei einer Hospitalisierung genügt die Bestätigung, die im Krankenhaus ausgestellt wurde.

Das aktuelle System ist fair

Wenn Sie länger als drei Tage krank werden, sind Ihre Urlaubstage geschützt und es reicht aus, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Das ist großartig, denn es schützt Sie bei schwereren Krankheiten. Kleinere, kurzfristige Beschwerden erfordern hingegen keine unnötige Bürokratie.

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Quelle: https://www.5min.at/5202507161957/krank-im-urlaub-so-bekommen-sie-ihre-urlaubstage-zurueck/

Foto: https://images.pexels.com/photos/38238/maldives-ile-beach-sun-38238.jpeg