Wenn Sie bis zum 1. Juli DIES nicht beachten, wird das Amt Ihnen keinen Cent geben!

Wie wir Sie bereits vor einer Woche informiert haben, tritt ab Anfang Juli eine wesentliche Änderung für Arbeitssuchende in Österreich in Kraft. Das Unterschätzen der neuen Regeln kann zur Aussetzung der Auszahlung von Arbeitslosengeld führen. Ab dem 1. Juli 2025 erwartet die Kunden des österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) eine grundlegende Änderung. Die Möglichkeit, sich telefonisch als arbeitslos zu melden, wird abgeschafft, und das zentrale Kommunikationsmittel für Anträge und Änderungsmeldungen wird das Online-Portal eAMS-Konto. Ziel ist es laut dem Amt, die Prozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten, was für die Kunden bedeutet, dass sie sich an die neuen digitalen Regeln anpassen müssen, um keine Leistungen zu verlieren.

Die auffälligste Änderung, die bereits in wenigen Tagen in Kraft tritt, ist die Abschaffung der Möglichkeit, sich telefonisch als arbeitslos zu melden. Ab dem 1. Juli wird dieser Vorgang sowie die Beantragung von Arbeitslosengeld hauptsächlich über das persönliche Online-Konto, bekannt als eAMS-Konto, erfolgen.

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„Wir wissen, dass Veränderungen eine Anpassungsphase erfordern. Es ist uns wichtig, unsere Kunden auf diesem Weg bestmöglich zu unterstützen und zu informieren“, sagte Karin Steiner, stellvertretende Landesleiterin des AMS Burgenland. Laut ihr werden die neuen Regeln die Prozesse beschleunigen und transparenter gestalten. „Unser Ziel ist es, den Zugang zu den AMS-Diensten zu modernisieren. Natürlich wird es weiterhin die Möglichkeit geben, sich über unsere ServiceLine oder persönlich in den AMS-Filialen zu erkundigen“, fügte sie hinzu.

Was können Sie alles über das eAMS-Konto erledigen?

Das Online-Portal wird zum zentralen Punkt für nahezu alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsamt. Kunden, die ihr Konto noch nicht aktiviert haben, sollten dies so schnell wie möglich tun. Über das eAMS-Konto können Sie:

  • Sich als arbeitslos melden und online Arbeitslosengeld beantragen.
  • Sich abmelden und erneut anmelden (zum Beispiel bei Arbeitsaufnahme oder während einer Arbeitsunfähigkeit).
  • Schneller Jobangebote erhalten und Ihre Bewerbungen verwalten.
  • Wichtige Informationen wie Auszahlungstermine oder vereinbarte Termine überprüfen.
  • Förderungen und Zuschüsse beantragen (z.B. für Weiterbildung).
  • Persönliche Daten ändern und sicher mit dem Amt kommunizieren.

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Wiederanmeldung nach Unterbrechung: Sofortige Reaktion ist entscheidend

Eine wesentliche Änderung betrifft auch die Wiederanmeldung nach einer vorübergehenden Unterbrechung der Meldung, beispielsweise aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) oder Aufenthalt im Ausland. Damit der Kunde kein Geld verliert, muss er sich sofort nach Beendigung der Unterbrechung wieder anmelden.

Das Arbeitslosengeld wird nämlich strikt ab dem Tag dieser Wiederanmeldung ausgezahlt. Dieser Vorgang kann auf drei Arten durchgeführt werden:

  1. Cumulus eAMS-Konto.
  2. Telefonisch (diese Möglichkeit bleibt für die Wiederanmeldung bestehen, jedoch nicht für die Erstmeldung).
  3. Persönlich in einer AMS-Filiale.

Bei der Wiederanmeldung nach einer Arbeitsunfähigkeit ist es unbedingt erforderlich, immer ein ärztliches Attest über die genaue Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Beginn- und Enddatum) vorzulegen, auch wenn diese nur einen Tag gedauert hat.

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Was müssen Sie dem Amt melden?

Das AMS erinnert daran, dass die Kunden verpflichtet sind, alle Änderungen, die ihren Anspruch auf Leistungen beeinflussen könnten, unverzüglich zu melden. Dazu gehören insbesondere:

  • Beginn jeglicher Arbeit (auch auf Basis eines Vertrages, Teilzeit oder Selbstständigkeit).
  • Aufenthalt im Ausland.
  • Krankheit, Aufenthalt im Krankenhaus oder in Behandlung.
  • Änderung des Einkommens (z.B. aufgrund von Rente, Unterhalt, Mieteinnahmen).
  • Beantragung jeglicher Art von Rente.
  • Beginn eines Studiums oder einer anderen Ausbildung.

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Quelle: https://www.ams.at/regionen/burgenland/news/2025/06/wichtige-information-gesaetzliche-aenderungen-ab-010725#burgenland

Foto: https://www.oeaw.ac.at/fileadmin/_processed_/5/e/csm_AMS_Filiale_bd934c8b0c.jpg