Große Veränderung bei den Pensionen! Österreich will, dass wir länger arbeiten – die Details des neuen "Teilzeitpensionsmodells" sind bekannt.

Heute bringen wir Ihnen wichtige Informationen über die neue Pensionsreform in Österreich, die ab 2026 in Kraft treten soll. Ziel der Regierung ist es, die Menschen zu längerer Arbeit zu motivieren und die Nachhaltigkeit des Staatshaushalts zu sichern. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Einführung der Teilpension und die Einschränkung der Teilzeitarbeit im Alter.

Die österreichische Regierung geht mit drastischen Schritten vor, um den Staatshaushalt zu stabilisieren und die Nachhaltigkeit des Pensionssystems zu gewährleisten. Laut Experten stellen die Kosten für Pensionen eine der größten Bedrohungen dar, da die Bevölkerung altert und weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten. Daher konzentriert sich die Regierung darauf, das tatsächliche Pensionsalter zu erhöhen. Derzeit gehen die Österreicher im Durchschnitt einige Jahre früher in Rente, als gesetzlich festgelegt (durchschnittliches Alter 62,3 Jahre bei Männern und 60,2 Jahre bei Frauen, im Vergleich zum gesetzlichen Alter von 65 Jahren).

Die Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) betont, dass die Teilpension eine wichtige Maßnahme ist, um ältere Arbeitnehmer im Job zu halten, während sie ihre Gesundheit bewahren.

Erhöhung des Alters für die vorzeitige Pension und Einführung der Teilpension (Teilzeitpension)

Der erste Schritt, dessen gesetzliche Novelle bereits im Prozess der Begutachtung ist, ist die schrittweise Erhöhung des Alters für die Korridor- bzw. vorzeitige Pension von 62 auf 63 Jahre ab dem 1. Januar 2026.

Anschließend soll ein völlig neues Modell der Teilpension eingeführt werden, dessen Gesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt werden soll. Es wird erwartet, dass die Teilpension noch im Sommer genehmigt wird und ab dem 1. Januar 2026 in Anspruch genommen werden kann.

Wie wird die Teilpension funktionieren?

Das System der Teilpension wird mehr Flexibilität in das Pensionssystem bringen. Es ermöglicht Menschen, die bereits die Voraussetzungen für die Pension erfüllen, nicht sofort in die volle Pension zu gehen, sondern ihre Arbeitszeit zu reduzieren und nur einen Teil der Pension zu beziehen. Wichtig ist, dass auf das Einkommen aus der Teilzeitarbeit weiterhin Beiträge zur Pensionsversicherung gezahlt werden, wodurch die Höhe der späteren vollen Pension erhöht wird.

Für wen ist die Teilpension gedacht? Für alle, die Anspruch auf eine Pension haben – sei es eine vorzeitige, eine Schwerbehinderten- oder eine reguläre Altersrente.


Drei Stufen der Reduzierung der Arbeitszeit und die entsprechenden Prozentsätze der Teilpension:

  • Reduzierung um 25 % bis 40 %: Teilpension in Höhe von 25 % der Gesamtsumme auf dem Pensionskonto.
  • Reduzierung um 41 % bis 60 %: Teilpension in Höhe von 50 % der Gesamtsumme auf dem Pensionskonto, dazu Einkommen aus der Teilzeitarbeit.
  • Reduzierung um 61 % bis 75 %: Teilpension in Höhe von 75 % der Gesamtsumme auf dem Pensionskonto, dazu Einkommen aus der Teilzeitarbeit.

Beispiel zur Berechnung der Teilpension:

  • Person erfüllt den Anspruch auf vorzeitige Pension im Alter von 63 Jahren.
  • Gesamthöhe der Pension laut Pensionskonto: 3.000 Euro.
  • Reduzierung der Arbeitszeit um 50 %.
  • Teilpension wird aus 50 % des Pensionskontos (1.500 Euro) berechnet.
  • Abzüge werden abgezogen (z.B. bei vorzeitiger Pension 5,1 % jährlich). Für zwei Jahre bis zum regulären Pensionsalter (65 Jahre) beträgt der Abzug 10,2 %.
  • Konkrete Berechnung: 1.500 Euro minus 10,2 % Abzug = 1.347 Euro Teilpension.
  • Das gesamte monatliche Einkommen setzt sich dann aus dieser Teilpension und 50 % des Einkommens aus der Teilzeitarbeit zusammen.

Ziel ist es, dass die Menschen länger im Arbeitsleben bleiben und gleichzeitig schrittweise in die Pension übergehen, während sie ihre spätere volle Pension verbessern. Ministerin Schumann fasst die Vorteile zusammen: „Die Teilpension trägt zur Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters bei, wirkt dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften entgegen und bringt eine höhere Pension.“


Änderungen im System der Teilzeitarbeit im Alter

Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension wird das bestehende Modell der Teilzeitarbeit im Alter (Altersteilzeit) eingeschränkt. Dieses System wurde unter anderem von AMS-Chef Johannes Kopf als zu teuer kritisiert. In Zukunft wird die Teilzeitarbeit im Alter von bisher fünf auf maximal drei Jahre verkürzt. Es wird jedoch Übergangsregelungen bis 2028 geben.

Ziel ist es, die Teilzeitarbeit im Alter (Altersteilzeit) mit dem System der Teilpension (Teilzeitpension) zu „harmonisieren“. Das bedeutet, dass die Teilzeitarbeit im Alter nur bis zu dem Zeitpunkt genutzt werden kann, bis die Teilpension möglich ist.

Begriffe und deren Erklärung

  • Pensionsreform: Ein umfassendes Paket von gesetzlichen Änderungen und Maßnahmen zur Anpassung und Optimierung des Pensionssystems, um dessen langfristige Nachhaltigkeit, finanzielle Stabilität und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Im Kontext Österreichs handelt es sich um den Versuch, die Menschen zu einem längeren Verweilen im Arbeitsleben zu motivieren.
  • Tatsächliches Pensionsantrittsalter: Das durchschnittliche Alter, in dem Arbeitnehmer tatsächlich in Pension gehen. In Österreich liegt dieses Alter derzeit unter dem gesetzlich festgelegten gesetzlichen Pensionsalter, das 65 Jahre beträgt.
  • Teilpension: Ein neues Modell, das ab dem 1. Januar 2026 eingeführt wird. Es ermöglicht älteren Arbeitnehmern, die bereits die Voraussetzungen für die Pension erfüllen, schrittweise ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen. Ziel ist ein flexiblerer Übergang in die Pension und die Motivation zu längerer Arbeit. Während des Bezugs der Teilpension werden weiterhin Beiträge gezahlt, was die Höhe der zukünftigen vollen Pension erhöht.
  • Vorzeitige Pension: Die Möglichkeit, früher in Pension zu gehen, als es das gesetzliche Alter vorsieht. In Österreich wird das Alter für die Inanspruchnahme dieser Art von Pension ab dem 1. Januar 2026 schrittweise von 62 auf 63 Jahre erhöht. Mit der vorzeitigen Pension sind oft bestimmte Abzüge verbunden.
  • Pensionskonto: Ein System, in dem alle Beiträge zur Pensionsversicherung während des gesamten Arbeitslebens erfasst werden. Auf Grundlage des Stands dieses Kontos wird dann die Höhe der zukünftigen Pension berechnet.
  • Altersteilzeit: Ein bestehendes Modell, das älteren Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit vor der Pension zu reduzieren, wobei Arbeitgeber und Staat einen Teil des entgangenen Einkommens kompensieren. Im Rahmen der neuen Reform wird dieses Modell von fünf auf maximal drei Jahre eingeschränkt und mit der Teilpension „harmonisiert“, was bedeutet, dass es als Übergangsmaßnahme dient, bis die Teilpension bezogen werden kann.
  • Abzüge: Prozentuale Reduzierung der Höhe der Pension, die beispielsweise bei vorzeitigem Pensionsantritt oder bei Nichteinhaltung bestimmter Bedingungen angewendet wird.
  • Nachhaltigkeit des Pensionssystems: Die Fähigkeit des Pensionssystems, langfristig Pensionsleistungen für zukünftige Pensionisten zu finanzieren, ohne den Staatshaushalt zu gefährden oder drastische Erhöhungen der Beiträge zu erfordern. Dies ist ein zentraler Aspekt der aktuellen Reform.

Quelle: https://www.heute.at/s/regierung-macht-ernst-neues-pensions-modell-ab-2026-120114330

Foto: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-hand-reich-grun-3943746/