Abfertigung in Österreich: Wie funktioniert das?

Wenn Sie in Österreich arbeiten, betrifft Sie wahrscheinlich das System Abfertigung Neu. Dieses System ist seit mehr als zwei Jahrzehnten in Kraft – es wurde 2003 eingeführt und brachte grundlegende Änderungen im Bereich der Abfertigung.
Für Sie bedeutet das mehr Flexibilität und Sicherheit, da der Anspruch auf Abfertigung heute nicht mehr davon abhängt, wie lange Sie für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, noch von der Art der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Die gute Nachricht ist, dass seit 2008 diese Regeln auch für selbstständige Unternehmer gelten.
Wie funktioniert das System „Abfertigung Neu“ in der Praxis?
Das System „Abfertigung Neu“ funktioniert nach dem Prinzip regelmäßiger Beiträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie in die Betriebliche Vorsorgekasse – BVK) einzahlt. Ab dem zweiten Monat Ihres Arbeitsverhältnisses zahlt der Arbeitgeber 1,53 % Ihres monatlichen Bruttoeinkommens, einschließlich aller Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die ÖGK leitet diese Mittel dann an die von Ihnen gewählte BVK weiter. Der Name und der Sitz der entsprechenden BVK müssen zwingend auf Ihrem Arbeitsblatt (Dienstzettel) oder im Arbeitsvertrag angegeben sein.
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Die Auswahl der BVK hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen einen Betriebsrat hat:
- Unternehmen mit Betriebsrat: In diesem Fall wird die BVK auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgewählt, die durch eine Betriebsvereinbarung formalisiert wird.
- Unternehmen ohne Betriebsrat: Hier wählt der Arbeitgeber die BVK selbst aus, ist jedoch verpflichtet, jeden Mitarbeiter schriftlich zu informieren. Sie als Mitarbeiter können der gewählten BVK widersprechen, sofern innerhalb von zwei Wochen mindestens ein Drittel der Mitarbeiter schriftlich nicht zustimmt. Wenn die Mehrheit nicht zustimmt, muss der Arbeitgeber eine andere BVK vorschlagen. Bei Streitigkeiten kann eine Gewerkschaft hinzugezogen werden, und wenn auch dann keine Einigung erzielt wird, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Wussten Sie, dass Beiträge zur BVK auch für diese Zeiträume gezahlt werden?
- Präsenz-, Bildungs- und Zivildienst
- Mutterschutz und Arbeitsunfähigkeit
- Zeiten des Teilpensions, Teilrente, Teilbetreuung, Teilrente zur Reintegration, Solidarmodell, verkürzte Arbeitszeit und Qualifizierungsmaßnahmen
- Pflege von Sterbenden
- Pflege von schwerkranken Kindern
- Pflegeurlaub
Berechnung der Abfertigung und was Sie auf dem Kontoauszug der BVK finden
Die Höhe Ihrer Abfertigung wird im Jahr 2025 weiterhin einfach berechnet: es ist die Summe aller gezahlten Beiträge plus Zinsen, von der die Verwaltungskosten und Barausgaben abgezogen werden. Von dieser Bruttosumme wird dann eine 6-prozentige Einkommenssteuer abgezogen.
Regelmäßige Kontoauszüge der BVK sind wichtig:
Ihre Lohnabrechnung muss zwingend die Grundlage für die Berechnung und den monatlichen Beitrag enthalten, den der Arbeitgeber für Sie in die BVK einzahlt. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf einen jährlichen Kontoauszug von der BVK, der ein wichtiges Dokument ist. Er sollte folgende Informationen enthalten:
- Aktuelle Höhe der Abfertigung zum letzten Bilanzstichtag (sog. erworbener Anspruch auf Abfertigung).
- Übersicht der Beiträge, die Ihr Arbeitgeber gezahlt hat.
- Barausgaben und Verwaltungskosten, die abgezogen wurden.
- Ergebnisse der Investition Ihrer Mittel – wie sich Ihr Geld vermehrt.
- Gesamtsumme der Abfertigung (gesamt erworbener Anspruch auf Abfertigung).
- Grundsätze der Anlagestrategie der BVK.
Was passiert, wenn keine Beiträge auf das Konto gezahlt werden? Wenn auf Ihr Konto keine Beiträge gezahlt werden (z. B. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses), erhalten Sie nur alle drei Jahre einen Kontoauszug. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn sich der Kontostand um mehr als 30 Euro ändert, haben Sie auch vor Ablauf von drei Jahren Anspruch auf einen Kontoauszug.
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Wann haben Sie Anspruch auf die Auszahlung der Abfertigung und wann bleibt das Geld in der BVK?
Ein großer Vorteil von „Abfertigung Neu“ ist die Flexibilität beim Anspruch auf Auszahlung. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung entsteht nach mindestens drei Jahren Beitragszahlung (müssen nicht bei einem Arbeitgeber sein!) in folgenden Fällen:
- Ihr Arbeitsverhältnis wird vom Arbeitgeber beendet (Sie erhalten eine Kündigung).
- Ihr Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der befristeten Dauer.
- Sie und Ihr Arbeitgeber einigen sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag).
- Sie erhalten eine Kündigung ohne eigenes Verschulden (unrechtmäßige Kündigung).
- Sie treten berechtigt vom Vertrag zurück (z. B. wegen Nichterfüllung der Bedingungen durch den Arbeitgeber).
- Sie kündigen während der Elternteilzeit (also während eines Teilzeitjobs gemäß dem Mutterschutz- oder Vaterschaftsgesetz).
Wichtig: Das „Rucksackprinzip“ – Ihre Abfertigung nehmen Sie mit! Die Zeiten der Beitragszahlungen müssen nicht aus einem einzigen Arbeitsverhältnis stammen! Zeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden addiert. Dies wird als „Rucksackprinzip“ bezeichnet – die Abfertigung nehmen Sie wie einen Rucksack mit, unabhängig von der Anzahl der Arbeitgeber.
Wann bleibt Ihre Abfertigung in der BVK und wird weiter angelegt?
- Wenn die drei Jahre der Beitragszahlung nicht erfüllt sind.
- Wenn Sie selbst kündigen (und nicht in Elternteilzeit sind).
- Wenn Sie eine Kündigung aus eigenem Verschulden erhalten (wegen Verletzung der Arbeitsdisziplin).
- Wenn Sie unrechtmäßig vom Vertrag zurücktreten.
Ihre Abfertigungsmittel bleiben auf dem BVK-Konto und werden weiter investiert, bis Sie später die Kriterien für die Auszahlung erfüllen. Wenn Ihnen beispielsweise später der Arbeitgeber kündigt, können Sie die Auszahlung aller Abfertigungsmittel anfordern, auch der aus früheren Arbeitsverhältnissen (dank des Rucksackprinzips).
Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung, wenn Sie nicht mehr arbeiten (gilt auch im Jahr 2025):
Wenn Sie nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Sie Anspruch auf Auszahlung in diesen drei spezifischen Fällen:
- Nach Beginn des Bezugs einer eigenen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder gleichwertiger Rechtsvorschriften des EWR-Staates (Europäischer Wirtschaftsraum).
- Nach Erreichen des Anspruchsalters auf vorzeitige Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder nach Erreichen des 62. Lebensjahres (sog. Korridor-Rente), wenn dieses Anspruchsalter zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses niedriger ist als das Anspruchsalter auf vorzeitige Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder gleichwertiger Rechtsvorschriften des EWR-Staates.
- Wenn Ihnen mindestens 5 Jahre lang keine Beiträge zur BVK gezahlt wurden, z. B. wenn Sie im Ausland leben.
Mietverträge sind voller rechtswidriger Klauseln
Mietverträge sind voller rechtswidriger Klauseln zu Lasten der Mieter. Laut Arbeiterkammer ist dies gängige Praxis – jeder Vertrag enthält inakzeptable Bedingungen, wie z. B. Bearbeitungsgebühren oder die Verpflichtung, die Wohnung beim Auszug zu streichen.
Die AK hat in den letzten fünf Jahren ihre Klagen und Abmahnungen intensiviert: Sie hat 57 Abmahnungen versendet und Klagen eingereicht, wobei 25 Klagen derzeit anhängig sind. „Der schlimmste“ Vertrag enthielt unglaubliche 118 rechtswidrige Klauseln! Mieter benötigen dringend mehr Schutz.
Wie können Sie mit der Abfertigung umgehen und was passiert nach Ihrem Tod?
Sie müssen Ihre Abfertigung nicht sofort auszahlen lassen, auch wenn Sie Anspruch darauf haben! Das System „Abfertigung Neu“ bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit dem Geld umgehen können:
- Abfertigung auszahlen lassen: Die einfachste und häufigste Möglichkeit.
- Abfertigung in der BVK belassen und weiter anlegen: Wenn Sie das Geld nicht sofort benötigen, kann es weiter wachsen.
- Abfertigung in die BVK Ihres neuen Arbeitgebers übertragen: Wenn Sie in Österreich den Job wechseln, können Sie alle Ansprüche in einer BVK zusammenfassen.
- Abfertigung in eine private Zusatzrentenversicherung oder in einen Pensionsfonds übertragen: Für diejenigen, die an eine langfristige Rente denken.
Wichtige Frist: Wenn Sie möchten, dass Ihnen die Abfertigung ausgezahlt wird oder Sie anders damit umgehen möchten, müssen Sie dies der BVK schriftlich innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun, bleibt die Abfertigung automatisch in der BVK und wird weiter investiert.
Ruhestand: Wenn Sie in den Ruhestand gehen, zahlt Ihnen die BVK die Abfertigung automatisch aus. Wenn Sie jedoch anders mit der Abfertigung umgehen möchten (z. B. sie übertragen), müssen Sie dies der BVK schriftlich innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilen.
Kann ich ältere Ansprüche auf Abfertigung in meine aktuelle BVK übertragen? Ja, das ist möglich, wenn für den betreffenden Anspruch auf Abfertigung mindestens 3 Jahre lang keine Beiträge gezahlt wurden. Dies ermöglicht es Ihnen, alle Ihre Ansprüche auf Abfertigung an einem Ort zu konsolidieren.
Was passiert mit der Abfertigung nach Ihrem Tod? Wenn das Arbeitsverhältnis durch Ihren Tod endet, erhalten folgende Personen die Abfertigung in gleichen Teilen:
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin.
- Ihr eingetragener Partner oder Ihre eingetragene Partnerin.
- Ihre eigenen Kinder, adoptierte Kinder, Pflegekinder und Stiefkinder, wenn für sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Familienbeihilfe bezogen wurde.
Voraussetzung: Die genannten berechtigten Personen müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod des Arbeitnehmers schriftlich bei der BVK die Auszahlung beantragen. Wenn die berechtigte Person diese Frist versäumt, kann sie ihren Anspruch später durch Klage gegen die anderen berechtigten Personen geltend machen. Wenn sich innerhalb dieser Frist niemand bei der BVK meldet, fällt die Abfertigung in den Nachlass.
Wann wird die Abfertigung ausgezahlt? Die BVK muss Ihre Abfertigung innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Ablauf des zweiten Monats nach Antragstellung auszahlen. Die zweimonatige Frist beginnt frühestens mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.
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Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/abfertigung/Abfertigung_neu.html Foto: https://images.pexels.com/photos/33786/hands-walking-stick-elderly-old-person.jpg












