Mietverträge strotzen vor gesetzwidrigen Klauseln

Mietverträge sind voller gesetzwidriger Klauseln zum Nachteil der Mieter. Laut Arbeiterkammer ist dies gängige Praxis – jeder Vertrag enthält inakzeptable Bedingungen, wie z.B. Gebühren für die Vertragsbearbeitung oder die Verpflichtung, die Wohnung beim Auszug neu zu streichen.
Die AK hat in den letzten fünf Jahren ihre Klagen und Abmahnungen intensiviert: Sie hat 57 Abmahnungen versendet und Klagen eingereicht, wobei 25 Klagen derzeit anhängig sind. Der „schlimmste“ Vertrag enthielt unglaubliche 118 gesetzwidrige Klauseln! Mieter benötigen dringend mehr Schutz.
Mieter sehen sich oft vorformulierten Verträgen von Vermietern und Immobilienverwaltern gegenüber, die nur schwer verhandelbar sind. „Wenn Sie endlich eine geeignete und bezahlbare Wohnung finden, unterschreiben Sie fast alles – insbesondere wenn Sie sich im Mietrecht nicht auskennen,“ warnen die Wohnexperten der AK.
Mietverträge strotzen vor gesetzwidrigen Klauseln
Mietverträge sind voller gesetzwidriger Klauseln zum Nachteil der Mieter. Laut Arbeiterkammer ist dies gängige Praxis – jeder Vertrag enthält inakzeptable Bedingungen, wie z.B. Gebühren für die Vertragsbearbeitung oder die Verpflichtung, die Wohnung beim Auszug neu zu streichen.
Die AK hat in den letzten fünf Jahren ihre Klagen und Abmahnungen intensiviert: Sie hat 57 Abmahnungen versendet und Klagen eingereicht, wobei 25 Klagen derzeit anhängig sind. „Der „schlimmste“ Vertrag enthielt unglaubliche 118 gesetzwidrige Klauseln! Mieter benötigen dringend mehr Schutz.
Die vier häufigsten betrügerischen Klauseln
Trotz ihrer Unzulässigkeit sind die vier häufigsten betrügerischen Klauseln nach wie vor Bestandteil der Mietvertragsformulare:
- Die Verpflichtung, die Wohnung beim Auszug auf Kosten des Mieters neu zu streichen: Unzulässig, es sei denn, es handelt sich um extreme Farben oder starke Abnutzung.
- Gebühren für nichts: Bis zu 400 Euro für die Bearbeitung oder Erstellung des Mietvertrags – dabei handelt es sich um minimalen Aufwand! Ein typischer Fall ist die Situation von Herrn H., von dem der Immobilienverwalter 340 Euro für die Erstellung des Vertrags für einen Neubau verlangte. Nachdem die AK eine Musterklage eingereicht hatte, wurde der Betrag zurückerstattet.
- Übertragung von Reparaturkosten auf die Betriebskosten: Ein extremes Beispiel ist eine Klausel, nach der Mieter für Reparaturkosten haften, selbst wenn das Gebäude von einer dritten Partei in Brand gesetzt wird.
- Rückwirkende Anpassung der Miete: Veraltete Indexzahlen erhöhen unrechtmäßig die Miete. In einem Fall begann das Mietverhältnis am 25. Januar 2023, aber für die Anpassung wurde (teureres) Indexzahl aus Juni 2022 verwendet. Die Miete begann somit 40 Euro höher, als vereinbart. Die AK führt in dieser Angelegenheit eine Sammelklage.
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Was Mieter wissen sollten
- Unwirksamkeit gesetzwidriger Klauseln, wo das Mietrecht gilt: In älteren Gebäuden (vor 1945) und geförderten Neubauten sind viele Klauseln, die die Rechte der Mieter einschränken, unwirksam. Sie sind in der Regel verbindlich und vertraglich nicht änderbar. Reparaturkosten (z.B. für Gas- oder Wasserleitungen) dürfen nicht auf die Betriebskosten übertragen werden – wenn Sie dies unterschrieben haben, ist es ungültig.
- Achtung bei Verträgen außerhalb des Anwendungsbereichs des Mietrechts: Bestehen Sie auf klaren Vereinbarungen, da viele Bestimmungen des Mietrechts hier nicht gelten, z.B. der Begriff „Betriebskosten“.
- Unwirksamkeit vorzeitiger Verzicht auf Mietminderung: Ein unterzeichneter vorzeitiger Verzicht auf eine mögliche spätere Mietminderung ist ungültig.
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Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/konsument/Mietvertraege_strotzen_vor_gesetzwidrigen_Klauseln.html Foto: https://irp.cdn-website.com/7daa3710/dms3rep/multi/AdobeStock_298905973+%281%29.jpeg












