Lärm von Nachbarn in Österreich: Wann ist es zu viel?

Oft wird die Vorstellung vertreten, dass „Nachtruhe“ gesetzlich von 22:00 bis 6:00 Uhr festgelegt ist. In Österreich sieht die rechtliche Realität jedoch anders aus. Überraschenderweise gibt es keinen landesweit gesetzlich festgelegten Zeitraum für absolute Nachtruhe. Stattdessen wird die „Zumutbarkeit“ des Lärms bewertet, die von vielen Faktoren abhängt.
Das österreichische Recht, insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), legt fest, dass störender Lärm nicht in unangemessener Weise verursacht werden darf, und zwar nicht nur während der sogenannten „Ruhezeiten“, sondern auch tagsüber. Es ist jedoch wahr, dass in den üblichen Ruhezeiten – insbesondere nachts, an Sonntagen und Feiertagen – ein strengerer Standard angewendet wird.
Hier ist der Begriff „individuelle Bewertung“ entscheidend. Das bedeutet, dass jede gemeldete Lärmbelästigung einzeln bewertet werden muss, ob sie tatsächlich störend und unangemessen ist. Diese Bewertung erfolgt in der Regel durch die Polizei direkt vor Ort. Auch nach 22:00 Uhr ist es wichtig, den konkreten Fall zu bewerten, ob es sich um unangemessenen Lärm handelt und nicht nur um die Tatsache des Lärms selbst.
Mietverträge sind voller rechtswidriger Klauseln
Mietverträge sind voller rechtswidriger Klauseln zum Nachteil der Mieter. Laut Arbeiterkammer ist dies gängige Praxis – jeder Vertrag enthält unzumutbare Bedingungen, wie z.B. Bearbeitungsgebühren oder die Verpflichtung, die Wohnung beim Auszug zu streichen.
Die AK hat in den letzten fünf Jahren ihre Klagen und Mahnungen intensiviert: Sie hat 57 Mahnungen versendet und Klagen eingereicht, wobei 25 Klagen derzeit anhängig sind. Der „schlimmste“ Vertrag enthielt unglaubliche 118 rechtswidrige Klauseln! Mieter benötigen dringend mehr Schutz.
Wie vorgehen bei Lärmbelästigung?
Österreichische Behörden und Juristen sind sich einig, dass der beste erste Schritt immer ein direktes Gespräch mit dem Nachbarn ist. Viele potenzielle Konflikte, sei es laute Musik, Renovierungsarbeiten oder das Bellen eines Hundes, können durch ruhige und offene Kommunikation gelöst werden. Prävention ist oft effektiver als nachträgliche Problemlösungen.
Wenn die Situation nicht durch ein Gespräch gelöst werden kann, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Verwaltungsweg: Sie können eine Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten, nämlich bei der Polizei, den Bezirkshauptmannschaften oder den Magistraten/Gemeindeämtern. Lärmbelästigung kann als Verwaltungsübertretung qualifiziert werden, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
- Zivilverfahren: Neben der Anzeige gibt es auch die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage vor Gericht einzureichen. Dies kommt in Betracht, wenn:
- der Lärm die ortsübliche Maßnahme überschreitet und
- die gewöhnliche Nutzung Ihres Grundstücks erheblich einschränkt. Bei dieser Art von Verfahren sind regionale Besonderheiten und die Umstände jedes einzelnen Falls entscheidend.
Achtung auf die Gehaltsklasse: Warum Slowaken in Österreich Geld verlieren?
Viele Slowaken, die in Österreich arbeiten, insbesondere in den Bereichen Gastronomie und Handel, sind sich oft nicht der Möglichkeit bewusst, frühere Berufserfahrungen anrechnen zu lassen.
Achten Sie auf lokale Verordnungen!
Es ist wichtig zu wissen, dass Gemeinden in Österreich die Befugnis haben, bestimmte Aktivitäten zu regeln, die mit hohen Lärmpegeln verbunden sind. Dies betrifft beispielsweise die Zeiten für das Rasenmähen oder die Verwendung anderer lauter Gartengeräte. Informationen zu „Mähzeiten“ in Ihrer Gemeinde finden Sie auch auf dem Portal oesterreich.gv.at, aufgeteilt nach Bundesländern. Überprüfen Sie daher vor dem Start des Rasenmähers immer die lokalen Vorschriften, um unnötige Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden.
Denken Sie daran, dass gute nachbarschaftliche Beziehungen wertvoll sind und oft von gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme abhängen.
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Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn Foto: https://images.pexels.com/photos/3764535/pexels-photo-3764535.jpeg












