FinanzOnline verschärft die Sicherheit: Ab dem 1. Oktober können Sie sich nicht mehr ohne zweiten Faktor anmelden

Das Finanzministerium führt ab dem 1. Oktober 2025 die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung ein, um auf die wachsenden Cyberbedrohungen und den Bedarf an stärkerem Schutz sensibler Daten zu reagieren. Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass sie sich an die neuen Regeln anpassen müssen. Das Ministerium bietet ihnen zwei Wege an, wobei die modernere und universellere – die digitale Identität ID Austria – deutlich bevorzugt wird.

In einer digitalen Welt, in der Datenlecks und Phishing-Angriffe an der Tagesordnung sind, stellt das Verlassen auf eine Kombination aus Benutzername und Passwort ein immer größeres Risiko dar. Das österreichische Finanzministerium ist sich dieser Tatsache voll bewusst und geht daher zu einer grundlegenden Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen auf einem der meistgenutzten staatlichen Portale über. FinanzOnline, das nicht nur für die Einreichung von Steuererklärungen, sondern auch für die Verwaltung von Familienbeihilfen und die Kommunikation mit der Finanzverwaltung dient, wird ab Herbst einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor bei jeder Anmeldung verlangen.

Dieser Schritt ist nicht willkürlich. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den persönlichen und finanziellen Daten der Bürger und Unternehmer haben. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) funktioniert wie ein digitaler Schloss mit zwei Schlüsseln: Der erste ist etwas, das der Benutzer weiß (Passwort), und der zweite ist etwas, das er besitzt (zum Beispiel ein Smartphone mit einer Authentifizierungs-App). Selbst wenn es einem Angreifer gelingt, die Anmeldedaten zu stehlen, wären diese ohne physischen Zugang zum zweiten Faktor nutzlos.

ID Austria: Universalschlüssel zum digitalen Staat

Das Finanzministerium kommuniziert aktiv, dass der Übergang zu ID Austria die umfassendste und vielversprechendste Lösung ist. Es handelt sich nicht nur um ein gewöhnliches Anmeldetool, sondern um eine vollwertige, staatlich zertifizierte digitale Identität, die das ältere System der Handy-Signatur ersetzt. Ihr größter Vorteil ist die Universalität. Nach einmaliger Einrichtung können Bürger sie für eine sichere Anmeldung bei Dutzenden anderer Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung nutzen.

Mit ID Austria können nicht nur steuerliche Verpflichtungen in wenigen Klicks erledigt werden, sondern auch der Status bei der Sozialversicherung überprüft, verschiedene Beihilfen über die Plattform oesterreich.gv.at beantragt, auf die elektronische Gesundheitsdokumentation (ELGA) zugegriffen oder offizielle Dokumente digital unterschrieben werden. Sie stellt somit einen einheitlichen und sicheren Zugangspunkt zu einem immer umfangreicheren Ökosystem digitaler Dienste des österreichischen Staates dar.

Der Prozess zur Erlangung von ID Austria erfordert jedoch einen gewissen anfänglichen Aufwand. Da es sich um eine offizielle Form der Identifikation handelt, ist eine persönliche Identitätsüberprüfung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Interessierte müssen entweder den Registrierungsdienst beim Finanzamt oder eine spezialisierte Stelle bei einer der Landespolizeidirektionen aufsuchen. Zur Registrierung ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Obwohl dieser Schritt wie ein Hindernis erscheinen mag, handelt es sich um eine Investition in die Zukunft, die die Interaktion mit dem Staat über viele Jahre hinweg erleichtert.

Alternative für diejenigen, die eine einfachere Lösung bevorzugen

Für Benutzer, die die Dienste von ID Austria nicht nutzen und ausschließlich Zugang zum FinanzOnline-Portal benötigen, hat das Ministerium auch eine alternative Möglichkeit vorbereitet. Bereits ab Februar 2025 können sie in den Einstellungen ihres Kontos die Zwei-Faktor-Authentifizierung mithilfe einer Authentifizierungs-App aktivieren.

Dieser Prozess wird jedem, der bereits einen ähnlichen Schutz für sein E-Mail-Konto oder soziale Netzwerke nutzt, vertraut sein. Es wird erforderlich sein, eine der gängigen Apps wie Google Authenticator, Microsoft Authenticator oder andere, die auf dem Prinzip der Generierung zeitlich begrenzter Einmalcodes (TOTP) basieren, auf dem Smartphone zu installieren. Nach der Verknüpfung der App mit dem Konto bei FinanzOnline wird das System bei jeder Anmeldung neben dem Passwort auch die Eingabe des aktuellen sechsstelligen Codes vom Telefon verlangen.

Diese Methode ist zwar ebenso sicher für den Zugang zum Steuerportal, ihre Nutzung beschränkt sich jedoch nur auf diesen einen Dienst. Sie öffnet keine Türen zu anderen staatlichen Anwendungen und kann letztendlich bedeuten, dass mehrere verschiedene Zugänge verwaltet werden müssen, anstatt eines universellen.

Benutzer sollten diese Änderung nicht auf die letzte Minute verschieben. Obwohl bis zum endgültigen Termin am 1. Oktober 2025 noch genügend Zeit bleibt, ist es ratsam, sich bereits jetzt über neue Anmeldemethoden zu informieren. So können sie möglichen Stress und Andrang bei den Behörden kurz vor der Frist vermeiden, die mit der Zeit der Einreichung von Steuererklärungen zusammenfallen kann. Der Übergang zu einem sichereren System ist ein notwendiger Schritt in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und im besten Interesse der Bürger selbst, damit ihre Daten geschützt bleiben.

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Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2025/februar/2-faktor-authentifizierung.html Foto: (red)