Weniger arbeiten, ohne Einkommensverlust: Wie das Vorpensionsmodell in Österreich funktioniert

Die Vorstellung, nach Jahrzehnten im Berufsleben von einem Tag auf den anderen den Computer auszuschalten, die Schlüssel abzugeben und in die Pension zu gehen, entspricht längst nicht mehr den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft oder den physischen Möglichkeiten vieler Arbeitnehmer. Immer mehr setzen sich Modelle durch, die es ermöglichen, das Lebenstempo schon vor Erreichen des offiziellen Pensionsalters zu verlangsamen, ohne dass der Lebensstandard drastisch sinkt. In Österreich erfüllt ein staatlich gefördertes Modell des schrittweisen Übergangs in die Pension diese Aufgabe, indem es eine Reduzierung der Arbeitszeit mit einer speziellen finanziellen Abgeltung kombiniert. Derzeit wird das System jedoch durch wesentliche gesetzliche Änderungen verschärft, die die bisherigen Möglichkeiten einschränken.

Der Übergang in die letzte Phase der Karriere wirft viele praktische Fragen auf. Menschen um die sechzig sind oft von Burnout, chronischer Müdigkeit oder gesundheitlichen Problemen betroffen, können sich aber aus finanziellen Gründen keinen vollständigen Rückzug vom Arbeitsmarkt leisten. Der Kompromiss zwischen der Sicherung sozialer Absicherungen und der Gewinnung zusätzlicher Freizeit ist das Herzstück dieses Systems. Der Arbeitnehmer landet weder in der Arbeitslosigkeit noch geht er mit dauerhaften Abschlägen in die Frühpension. Stattdessen bleibt er ein vollwertiges Mitglied des Arbeitsteams, verbringt jedoch deutlich weniger Zeit im Büro oder in der Produktion als seine jüngeren Kollegen.

Wer hat Anspruch auf ein gemächlicheres Arbeitstempo?

Der Zugang zu diesem Vorteil ist nicht automatisch und erfordert die Erfüllung genau definierter gesetzlicher Kriterien. Grundvoraussetzung ist eine stabile Anstellung beim aktuellen Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer mindestens drei Monate vor Antragstellung tätig sein muss. Danach ist eine beidseitige schriftliche Vereinbarung erforderlich, da es keinen einseitigen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverkürzung gibt, den man dem Arbeitgeber ohne dessen Zustimmung aufzwingen könnte. Die Reduzierung der Arbeitszeit muss sich in einem genau festgelegten Rahmen bewegen, nämlich zwischen vierzig und sechzig Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit.

Auch die berufliche Vergangenheit des Antragstellers spielt eine wesentliche Rolle. Es reicht nicht nur die formale Anwesenheit am Arbeitsmarkt, sondern es wird eine langjährige Beitragszahlung zur Sozialversicherung gefordert. Die Regeln besagen, dass der Antragsteller in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre versichert und tatsächlich beschäftigt gewesen sein muss. Dieser Parameter wird schrittweise verschärft, sodass bis 2029 eine Versicherungszeit von 17 Jahren erforderlich sein wird. Eine wichtige Nachricht für viele Arbeitnehmer bleibt jedoch, dass der Zugang zum System auch für jene offen ist, die bereits vor Eintritt in das Schema in Teilzeit gearbeitet haben. Voraussetzung ist lediglich, dass ihre Arbeitszeit mindestens sechzig Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit des jeweiligen Berufs beträgt.

Zwei unterschiedliche Ansätze und das Ende eines beliebten Modells

In der Praxis wurden bisher zwei unterschiedliche Strategien angewandt, um den Abschluss des Berufslebens zu gestalten. Die erste und häufigste Alternative ist das sogenannte Gleitzeitmodell. In diesem Fall verteilt der Arbeitnehmer seine reduzierte Arbeitszeit gleichmäßig über die verbleibende Zeit. Wenn er beispielsweise ursprünglich 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat, beträgt seine neue Arbeitszeit genau die Hälfte, also 20 Stunden. So gewinnt er jede Woche einige zusätzliche freie Tage oder Stunden, was ihm ermöglicht, seinen Körper allmählich an den neuen Lebensrhythmus anzupassen. Während es bisher möglich war, diesen Modus bis zu fünf Jahre vor der Pensionierung zu nutzen, werden die Änderungen bis 2029 die maximale Dauer auf drei Jahre reduzieren.

Der zweite Ansatz, bekannt als Blockmodell, funktionierte nach einem völlig anderen Prinzip. Der Arbeitnehmer arbeitete in der ersten Phase weiterhin in Vollzeit ohne jegliche Erleichterung, um sich ein Stundenkonto für die zweite Phase anzusparen. In der zweiten Phase ging er dann gar nicht mehr zur Arbeit, blieb zu Hause und erhielt das vereinbarte Gehalt bis zum regulären Pensionsantritt. Dieses Modell wurde von Fachleuten und Wirtschaftspolitikern kritisiert, da es nicht zu einer tatsächlichen Beibehaltung älterer Arbeitnehmer im Betrieb führte, sondern eher zu einem staatlich geförderten früheren Austritt aus dem Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund wird die finanzielle Unterstützung dieses Blockmodells schrittweise reduziert und nach 2029 vollständig abgeschafft, was in der Praxis dessen endgültiges Aus bedeutet.

Die Mathematik der Gehaltsanpassung und der Versicherungsschutz

Ein wesentlicher Grund für die Beliebtheit des gesamten Konzepts ist die spezifische finanzielle Gehaltsanpassung, die einen sozialen Abstieg verhindert. Würde ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Standardmodus einfach halbieren, würde sein Bruttoeinkommen sofort um die Hälfte sinken. In diesem System greift jedoch der Mechanismus der Gehaltsanpassung. Der Arbeitgeber zahlt mit staatlicher Unterstützung die Hälfte der Differenz zwischen dem ursprünglichen Gehalt und dem neuen reduzierten Einkommen direkt an den Arbeitnehmer.

Betrachten wir ein Modellbeispiel mit einem Bruttoeinkommen von 3.400 Euro monatlich und der Entscheidung, die Arbeitsbelastung um fünfzig Prozent zu reduzieren: Das Grundgehalt für die geleistete Arbeitszeit beträgt dann 1.700 Euro. Zu dieser Summe kommt jedoch eine Gehaltsanpassung von 850 Euro hinzu, was insgesamt ein Bruttoeinkommen von 2.550 Euro monatlich ergibt. Auch wenn der Verlust in Bruttozahlen 25 Prozent beträgt, ist der Unterschied netto deutlich geringer. Der Grund dafür ist das progressive Steuersystem, bei dem ein niedrigeres Bruttoeinkommen einer geringeren steuerlichen Belastung und niedrigeren Abgaben unterliegt. Der gesamte Prozess wird administrativ vom Arbeitgeber abgewickelt und der Arbeitnehmer erhält das Geld zum üblichen Auszahlungstermin.

Die wichtigste Garantie betrifft die Sozialversicherung. Obwohl man tatsächlich nur einen Teil der ursprünglichen Arbeitszeit leistet und ein reduziertes Gehalt bezieht, werden die Sozial- und Pensionsbeiträge weiterhin in voller Höhe vom ursprünglichen Einkommen abgeführt. Die zukünftige Alterspension wird somit durch diese Phase der Karriere nicht negativ beeinflusst. Auch der volle Anspruch auf eventuelle Krankengeldleistungen, Abfertigungen oder den üblichen Jahresurlaub bleibt erhalten, was ein robustes Sicherheitsnetz schafft.

Verborgene Risiken und fehlender Sonderstatus

Trotz der unbestreitbaren Vorteile bringt dieses Modell auch gewisse Kompromisse mit sich, über die Antragsteller vor der Unterzeichnung der Dokumente Bescheid wissen müssen. Das offensichtlichste ist der unvermeidliche Rückgang des realen Einkommens, der in Bruttozahlen mindestens zwanzig Prozent beträgt. Für Haushalte mit einem engen Budget oder ungelösten Verpflichtungen kann auch ein solcher Rückgang eine Herausforderung darstellen, die im Voraus sorgfältig kalkuliert werden muss.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Fehlen eines besonderen rechtlichen Schutzes vor Arbeitsplatzverlust. Ein Arbeitnehmer in diesem Modus genießt keinen speziellen Schutzstatus, wie ihn das Gesetz beispielsweise schwangeren Frauen oder Mitgliedern von Betriebsräten gewährt. Wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder organisatorische Änderungen und Umstrukturierungen vornimmt, kann dieser Arbeitnehmer eine reguläre Kündigung gemäß dem geltenden Arbeitsrecht erhalten. Der Übergang zu einer kürzeren Arbeitszeit kann daher nicht als endgültige Garantie für den Verbleib im Unternehmen bis zum Pensionsantritt betrachtet werden, sondern als Instrument, das eine sorgfältige Abwägung aller wirtschaftlichen und personellen Umstände erfordert.

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Quellen:

Arbeiterkammer Österreich

Symbolfoto: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-person-laptop-sitzung-7545279/

Autor: Boris Zima

Mail: boris.zima@viedencan.at