Brüssel hat die Reform der Rechte im Flugverkehr genehmigt: Lesen Sie, auf was Sie künftig Anspruch haben werden

Das Fliegen innerhalb der Europäischen Union wird in den kommenden Jahren grundlegende Veränderungen erfahren. Nach langen und äußerst schwierigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament Mitte Juni 2026 eine entscheidende Einigung über die Überarbeitung der Verordnung erzielt, die die Rechte der Fluggäste im Luftverkehr regelt. Der resultierende Kompromiss bringt eine Kombination aus einer deutlichen Stärkung des Verbraucherschutzes gegen unlautere Praktiken von Fluggesellschaften, aber auch einige Zugeständnisse zum Nachteil der Passagiere.
Während Verbraucherschützer das Ende vieler Gebührenfallen begrüßen, weisen sie auf verkürzte Fristen für die Durchsetzung von Entschädigungen und neue Regeln zur Gebührenpflicht für Handgepäck hin. Lesen Sie eine detaillierte Übersicht darüber, was die neue Gesetzgebung alles mit sich bringt, ab wann sie in Kraft tritt und wie Sie sich bereits heute wehren können.

Kupón LETO2026: Zľava až 50 % na ročné predplatné!
Das Ende versteckter Gebühren: Familien und Patienten erhalten Schutz
Der größte Sieg für die normalen Reisenden ist das endgültige Ende verschiedener absurder Zuschläge, die in der Vergangenheit den Endpreis des Flugtickets erhöhten. Die Europäische Union hat beschlossen, entschieden gegen Praktiken vorzugehen, bei denen Fluggesellschaften ihre Stellung ausnutzten und selbst die grundlegendsten Dienstleistungen berechneten.
Neu wird es strengstens verboten sein, zusätzliche Gebühren zu verlangen, damit ein Kind im Flugzeug neben seinem Elternteil sitzt. Der gleiche Schutz gilt auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonal. Fluggesellschaften dürfen auch keine Gebühren mehr für das Ausdrucken von Bordkarten am Flughafen oder für kleine administrative Korrekturen von Tippfehlern in den Namen der Passagiere auf dem gekauften Ticket verlangen.
Ein bedeutender Schritt ist auch das gesamteuropäische Verbot von sogenannten „No Show“-Klauseln. In der Praxis handelte es sich um einen beliebten Trick vieler Anbieter: Wenn ein Passagier aus irgendeinem Grund den ersten (Abflug-)Abschnitt seines Tickets nicht nutzte, stornierte die Gesellschaft automatisch auch den Rückflug oder verlangte hohe Stornogebühren für dessen Ermöglichung. Die neue Verordnung verbietet dieses Vorgehen vollständig – das Nicht-Nutzen des ersten Fluges kann nicht mehr als Grund für die Verweigerung des Rückflugs herangezogen werden.
Nicht zuletzt berücksichtigt die Gesetzgebung auch technologische Zwänge. Reisende müssen nicht mehr zwingend spezifische Apps der einzelnen Fluggesellschaften auf ihren Mobiltelefonen herunterladen, nur um Zugang zu ihrem Boarding-Pass zu erhalten. Damit wird ein gleichberechtigter Zugang zu den Dienstleistungen auch für Menschen ohne Smartphones oder für diejenigen, die mit technischen Problemen kämpfen, sichergestellt.
Höhe der Entschädigung bleibt gleich, Geld muss jedoch schneller angefordert werden
Viele Reisende befürchteten, dass der Druck der Fluggesellschaften zu einer Senkung der finanziellen Entschädigungen für stornierte oder erheblich verspätete Flüge führen würde. Diese Befürchtungen fanden sich im endgültigen Text nicht wieder. Die grundlegende Dreistundenfrist für den Anspruch auf finanzielle Entschädigung bleibt bestehen, ebenso wie die bisherigen gestaffelten finanziellen Beträge.
| Flugdistanz | Höhe der finanziellen Entschädigung |
| Flüge bis 1.500 km | 250 € |
| Flüge von 1.500 km bis 3.500 km | 400 € |
| Flüge über 3.500 km | 600 € |
Eine große Verbesserung ist die Pflicht für Fluggesellschaften, die Passagiere aktiv und innerhalb von 96 Stunden nach dem Vorfall über ihre Rechte zu informieren und ihnen direkt einen Link zu dem Formular bereitzustellen, über das sie Geld anfordern können. Die Fluggesellschaft muss nach Erhalt der Anfrage umgehend deren Eingang bestätigen und innerhalb von 30 Tagen die Gelder auszahlen oder eine detaillierte Begründung für die Ablehnung geben. Wenn sie sich auf „außergewöhnliche Umstände“ (z. B. Wetter) beruft, muss sie diese genau nachweisen.
Hier gibt es jedoch einen wesentlichen Haken. Während Passagiere bisher je nach nationaler Gesetzgebung (z. B. in Österreich oder der Slowakei) oft bis zu drei Jahre Zeit hatten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, führt die neue europäische Regelung eine flächendeckende und deutlich strengere Frist ein. Der Anspruch auf Entschädigung muss spätestens innerhalb von 9 Monaten nach dem Abflugdatum geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht auf Geld endgültig.
Handgepäck: Höhere Transparenz, aber auch höhere Kosten
Der Bereich Handgepäck bringt die widersprüchlichsten Gefühle mit sich. Positiv ist die neue Pflicht für Fluggesellschaften, den Gesamtpreis des Tickets einschließlich der Gebühren für das Gepäck bereits zu Beginn des Buchungsprozesses anzugeben. Reisende sehen somit bei der Suche den tatsächlichen Endbetrag, was einen fairen Preisvergleich zwischen den einzelnen Anbietern ermöglicht.
Auf der anderen Seite bringt die neue Gesetzgebung eine Verschlechterung des rechtlichen Status im Vergleich zur bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Damals entschied das Gericht, dass angemessenes Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil des Transports ist und nicht zusätzlich berechnet werden darf.
Nach der neuen Verordnung ist nur eine kleine persönliche Tasche (z. B. Handtasche oder Rucksack unter dem Sitz) kostenlos. Für klassische kleine Koffer mit Rollen (sogenannte Trolley-Gepäckstücke), die in die oberen Gepäckfächer gelegt werden, dürfen Fluggesellschaften rechtmäßig Gebühren erheben, sofern diese im Voraus in den veröffentlichten Preis einberechnet werden.
Gutscheine nur mit Zustimmung
Fluggesellschaften haben sich während Krisenzeiten daran gewöhnt, den Passagieren anstelle einer Rückerstattung massenhaft Gutscheine und Vouchers aufzudrängen. Die genehmigte Regelung regelt dieses Vorgehen endgültig.
Ein Gutschein anstelle einer Rückzahlung bleibt weiterhin nur möglich, wenn der Reisende ausdrücklich und freiwillig zustimmt. Wenn er sich dafür entscheidet, muss der Gutschein mindestens 12 Monate gültig sein, wobei der Verbraucher das Recht auf eine einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate hat. Wenn der Reisende den Gutschein innerhalb dieser Frist nicht nutzt, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, ihm den gesamten Geldbetrag umgehend in bar oder auf sein Konto auszuzahlen.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft und für wen gelten sie?
Obwohl die Einigung im Europäischen Parlament im Juni 2026 erzielt wurde, erhielt der weltweite Luftverkehrssektor ausreichend Zeit, um sich an die technischen und Buchungssysteme anzupassen. Es wird erwartet, dass die Reform erst im Laufe des Herbstes 2027 vollständig in Kraft tritt.
Der Geltungsbereich ändert sich im Vergleich zur aktuellen Regelung nicht:
- Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen im Gebiet der EU starten (unabhängig davon, welche Fluggesellschaft sie betreibt).
- Bei Flügen aus Ländern außerhalb der EU mit Ziel in der EU gilt die Verordnung nur, wenn der Flug von einem europäischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird.
- Die Verordnung gilt nicht für Flüge zwischen Drittländern außerhalb der EU (auch nicht bei Zwischenstopps in der EU) und für Flüge von Nicht-EU-Ländern in die EU, die von außereuropäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden.
Ein grundlegendes Prinzip bleibt, dass die rechtliche Verantwortung gegenüber dem Fluggast immer der Luftfahrtanbieter trägt, der den Flug tatsächlich durchführt. Dies gilt auch in Fällen von sogenannten Code-Sharing (wenn Sie mit einem Flugzeug einer anderen Gesellschaft fliegen, als von der Sie das Ticket haben) oder bei Flügen, die im Rahmen eines Pauschalangebots über ein Reisebüro gebucht wurden.
Wie verfahren bei Problemen während der Übergangszeit?
Bis zum Herbst 2027 bleiben die bisherigen Vorschriften in Kraft. Wenn Sie während dieses Zeitraums am Flughafen in Schwierigkeiten geraten, empfehlen Verbraucherorganisationen folgendes Vorgehen:
- Dokumentieren Sie alles sorgfältig: Bei unrechtmäßigen Gebühren oder Verspätungen machen Sie Screenshots, bewahren Sie Ihre Bordkarten und Bestätigungen auf und fotografieren Sie die Anzeigetafeln mit den Verspätungen.
- Fordern Sie direkt vor Ort Unterstützung: Wenn Ihnen die Fluggesellschaft bei einer langen Verspätung keine Snacks, Getränke oder die Möglichkeit eines Telefonats anbietet, weisen Sie sie darauf hin. Wenn Sie sich selbst Essen kaufen müssen, bewahren Sie alle Quittungen für eine spätere Erstattung auf.
- Schriftliche Beschwerde: Bei Ablehnung oder Nichtdurchsetzung von Entschädigungen senden Sie der Fluggesellschaft eine formelle Anfrage mit Angabe der Flugnummer, des Datums, der Strecke und der genauen Verspätung.
- Wenden Sie sich an die Behörden: Wenn der Anbieter nicht kommuniziert oder den Anspruch zu Unrecht ablehnt, kontaktieren Sie nationale Verbraucherorganisationen oder staatliche Aufsichtsbehörden für die Rechte der Passagiere.
🚀 Všetky rozhovory na jednom mieste!
Máte tip pre Viedenčana? Pošlite nám ho!
Naším cieľom je prinášať vám relevantné a užitočné informácie zo života v Rakúsku. Zameriavame sa predovšetkým na Slovákov vo Viedni a celkovo na Slovákov v Rakúsku, ktorí si zvolili túto krajinu za svoj domov. Ak máte námet na článok, dôležitú informáciu, príbeh z praxe, alebo sa chcete podeliť o svoje skúsenosti s prácou či životom v Rakúsku, neváhajte sa s nami spojiť! Vaše tipy sú pre nás cenné a pomáhajú nám tvoriť obsah, ktorý skutočne zaujíma a pomáha našim čitateľom.
Napíšte nám na redakcia@viedencan.at alebo použite WhatsApp na čísle +43 660 6098140. Tešíme sa na vaše správy!
Páčil sa Vám článok?
Tvorba a aktualizácia obsahu na Viedenčanovi si vyžaduje veľa hodín rešeršovania a písania. Podporte našu prácu pri tvorbe obsahu pre Slovákov v Rakúsku kúpou predplatného. Každá podpora nás motivuje pokračovať ďalej. Ďakujeme! ❤️ S pozdravom Boris, Eva a Janka – Viedencan.at
Tri flexibilné cesty k podpore
Pre našich verných čitateľov sme pripravili Viedenčan+ – prémiovú službu pre čítanie bez kompromisov.
Rok bez reklám (9,99 €):
Nerušené čítanie: Obsah bez komerčných plôch a sponzorovaných odkazov. Sústreďte sa len na to podstatné.
Mesačné predplatné (3,99 €):
Štandardná mesačná platba ponúka plný prístup ku všetkým výhodám. Tento balík neobsahuje žiadnu viazanosť a predplatiteľ ho môže kedykoľvek jednoducho zrušiť v nastaveniach svojho účtu.
Ročné predplatné (29,90 €):
Ziskaj s kupónom LETO2026 zľavu až 50% !!
✅ Čítanie bez reklám: Už žiadne bannery ani vyskakovacie okná. Sústreďte sa len na obsah.
🔒 Neobmedzený prístup: Odomknite všetky uzamknuté prémiové a archívne články.
📰 Exkluzívny obsah: Čítajte vybraný nový obsah skôr, ako bude prístupný pre verejnosť.
❤️ Priama podpora: Pomôžte nám budovať silnú a nezávislú redakciu.
Viac o predplatnom nájdete tu: https://viedencan.at/plus/, alebo tu: Viedenčan+: Nová možnosť, ako nás podporiť
Verwendete Quellen:
https://verbraucherrecht.at/eu-fluggastrechteverordnung-reform-beschlossen/70129
Illustrationsfoto: https://www.pexels.com/de-de/foto/flug-himmel-flugzeug-verkehrsflugzeug-11150245/
Autor: Boris Zima
Mail: boris.zima@viedencan.at












