Tausende Wiener "Parkpickerl" laufen ab: Achtung auf den bevorstehenden Termin!

Tausende Parkausweise, bekannt als „Parkpickerl“, in Wien nähern sich dem Ende ihrer Gültigkeit. Das Magistrat der Stadt Wien fordert daher alle Autofahrer dringend auf, das Ablaufdatum ihres Ausweises zu überprüfen und rechtzeitig um dessen Verlängerung zu bitten. Andernfalls droht, dass sie tief in die Tasche greifen müssen.
„Parkpickerl“ ist ein zentrales Instrument der Wiener Parkpolitik, das sicherstellen soll, dass genügend Parkplätze für die Bewohner in den Wohnzonen zur Verfügung stehen und gleichzeitig unerwünschtes Parken von Pendlern eingeschränkt wird. Autofahrer mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone können somit zu einem ermäßigten Tarif parken.
Höhere Gebühren für „Parkpickerl“ ab 1. Juli
Die Bundesregierung erhöht ohne vorherige Abstimmung mit Wien und anderen Gemeinden die Gebühren für die Beantragung eines „Parkpickerl“. Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Gebühr für den Antrag von 14,30 EUR auf 21 EUR, was einem Anstieg von 6,70 EUR entspricht. Wenn der Antrag elektronisch mit e-ID gestellt wird, erhöht sich die Gebühr von 8,60 EUR auf 13 EUR, also um 4,40 EUR.
Diese Änderung kam für Wien unerwartet. Die Erinnerungsschreiben, die für „Parkpickerl“ versendet wurden, die im Juni und Juli ablaufen, enthalten daher weiterhin die ursprünglichen, niedrigeren Gebühren. Das Wiener Magistrat verzeichnet derzeit 4.047 bezahlte Ausweise mit der ursprünglichen Gebühr und 10.138 ausstehende Zahlungen. Alle Zahlungen, die nach dem 1. Juli eingehen, müssen mit den neuen, erhöhten Gebühren rechnen.
Tipp: Um Nachzahlungen zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Sie Ihr neues „Parkpickerl“ vor dem 1. Juli 2025 beantragen und bezahlen. Es ist entscheidend, dass die Gebühr noch im Juni auf dem Konto der Stadt Wien eingeht. Wenn Sie nach dem 1. Juli mit den alten Gebühren bezahlen, wird Ihnen die Stadt eine Nachforderung über den Differenzbetrag zusenden. Wichtig ist zu beachten, dass die Parkgebühren in Wien unverändert bleiben, nur die Bundesgebühren für die Antragstellung ändern sich. Die Zahlung kann über die Online-Zahlungsdienste der Stadt oder per Sofortüberweisung unter Angabe des Zahlungsreferenz für eine schnelle Bearbeitung erfolgen.
Ablauf der Gültigkeit alter Parkscheine am 30. Juni
Zusätzlich zu den Änderungen bei „Parkpickerl“ ändert sich auch die Gültigkeit alter Parkscheine ab dem 30. Juni 2025. Obwohl die Parkgebühren in Wien seit Januar 2025 1,30 EUR pro halbe Stunde betragen, waren alte Parkscheine, die vor dem 1. Januar 2025 gekauft wurden, nur bis zum 30. Juni 2025 gültig. Die Übergangsfrist von sechs Monaten endet, und daher werden alte Parkscheine ab dem 1. Juli 2025 ungültig sein. Ein Umtausch oder eine Nachzahlung ist nicht möglich.
Die Abteilung für Parkaufsicht (MA 67) betont die Wichtigkeit der Verbreitung dieser Informationen, da Erfahrungen zeigen, dass viele Bürger die Änderungen zu spät oder gar nicht bemerken. Vermeiden Sie Bußgelder und Unannehmlichkeiten, indem Sie rechtzeitig einen gültigen Parkausweis sichern und nur neue Parkscheine verwenden.
Quelle: https://www.vienna.at/viele-parkpickerl-in-wien-laufen-diesen-sommer-ab/9512669
Foto: https://media04.meinbezirk.at/article/2021/06/17/1/26173361_XXL.jpg












