Grillen in Wien: Wie man den Sommer mit dem Duft von Rauch ohne Bußgelder genießen kann?

Es ist Sommer und damit kommt der unwiderstehliche Duft des Grillens. Wenn Sie in Wien ein Feuer entfachen möchten, ist es wichtig, die Regeln zu kennen, um angenehme Stunden ohne Probleme zu genießen. Die Stadt Wien hat klar definierte Orte und Bedingungen für das Grillen, die respektiert werden müssen.

Wo kann man in Wien grillen?

Wien bietet für Grillliebhaber reservierte Zonen, die so gestaltet sind, dass die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert und gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet wird. Zu den beliebtesten Orten gehören:

  • Donauinsel: Auf der Donauinsel finden Sie 15 Grillplätze, die im Voraus reserviert werden müssen (telefonisch unter 01 4000 96 400). Sie sind mit Tischen, Bänken und festen Grills ausgestattet.
  • Prater (Jesuitenwiese): Auch hier sind reservierbare Grillplätze verfügbar.
  • Krapfenwaldl: Kleinere Grillfläche, ebenfalls mit Reservierungsmöglichkeit.
  • Mauerbach: Ein weiterer reservierbarer Ort.
  • Donauinsel: Neben den reservierbaren Plätzen gibt es auf der Donauinsel auch freie Grillzonen, für die keine Reservierung erforderlich ist. Die Grills müssen jedoch selbst mitgebracht werden.
  • Lobau: Im Nationalpark Donau-Auen, im Bereich Lobau, gibt es ausgewiesene Grillzonen. Es ist jedoch wichtig, strengere Regeln zum Schutz der Natur zu beachten.
  • Gaadener Wald: Diese Zone befindet sich am Stadtrand und bietet die Möglichkeit, in der Natur zu grillen.

Die aktuelle Liste und die Bedingungen für die Grillplätze finden Sie immer auf den offiziellen Seiten der Stadt Wien.

Wichtige Regeln und Tipps für sicheres Grillen:

  • Offenes Feuer: Verwenden Sie nur Kohle oder Holz, das zum Grillen bestimmt ist. Offenes Feuer ist nur in den ausgewiesenen Grillzonen erlaubt. Die Verwendung von Gasgrills ist auch außerhalb der ausgewiesenen Zonen erlaubt, jedoch nur auf eigenem Grundstück.
  • Sicherheit: Halten Sie immer ausreichend Wasser oder einen Feuerlöscher für den Fall eines Brandes bereit. Lassen Sie das Feuer niemals unbeaufsichtigt. Stellen Sie den Grill auf eine feste, nicht brennbare Oberfläche.
  • Sauberkeit: Löschen Sie nach dem Grillen die Reste der Kohle gründlich und entsorgen Sie allen Abfall (einschließlich Asche) in den vorgesehenen Mülleimern oder nehmen Sie ihn mit. Halten Sie die Umgebung sauber für andere Besucher.
  • Rücksichtnahme: Achten Sie darauf, dass Sie andere Besucher und Anwohner nicht mit Ihrem Grillen stören. Lärm und Rauch sollten minimal sein. Grillen ist nur bis 22:00 Uhr erlaubt.
  • Lokale Vorschriften: Überprüfen Sie immer die aktuell geltenden Vorschriften und Öffnungszeiten der Grillzonen auf den Seiten der Stadt Wien, bevor Sie grillen gehen. Während längerer Trockenperioden können spezielle Einschränkungen oder vollständige Grillverbote aufgrund der hohen Brandgefahr erlassen werden. Diese Informationen werden auch an Schildern an den Eingängen zu Wäldern und Parks veröffentlicht.

Reservierung und Gebühren für Grillplätze auf der Donauinsel

Für die Grillplätze auf der Donauinsel (insgesamt 15) ist eine vorherige Reservierung erforderlich. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Reservierung und zu den Gebühren:

  • Reservierungszeitraum: Reservierungen werden ab dem 2. Januar des jeweiligen Jahres angenommen.
  • Reservierungsmethode: Die Reservierung kann hier online erfolgen.
  • Maximale Anzahl an Reservierungen: Pro Person können maximal 2 Termine für das Kalenderjahr reserviert werden.
  • Gebühr für den Grillplatz: Für jeden Grillplatz und jede Reservierung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
    • Ausnahme: Für Schulklassen ist die Reservierung kostenlos.
  • Gebühr für die Zufahrtsgenehmigung: Für die Grillplätze 0, 1 und 13 ist eine zusätzliche Zufahrtsgenehmigung erforderlich, für die 25 Euro zu zahlen sind.
  • Zahlungsmethode: Die Zahlung kann online oder per Überweisung erfolgen, die Ihnen per Post zugesandt wird.
  • Wichtiger Hinweis zur Rückerstattung: Ab 2023 ist eine Rückerstattung der Gebühren nicht mehr möglich, auch nicht im Falle einer rechtzeitigen Stornierung der Reservierung.
  • Rechnungsstellung: Alle Zahlungen werden von der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen – Buchhaltungsabteilung 5 abgerechnet.
  • Verfügbarkeit: Die Grillplätze sind nur im Zeitraum vom letzten Wochenende im April bis zum 31. Oktober zugänglich.

Bußgelder für das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Plätze: Unterschätzen Sie das nicht!

Das Grillen in Wien außerhalb der ausgewiesenen Grillzonen und Plätze ist strengstens verboten und kann zu erheblichen Geldbußen führen. Wien nimmt den Schutz seiner Parks, Wälder und öffentlichen Plätze sehr ernst, auch um Brände zu vermeiden und die Sauberkeit zu wahren.

Welche Bußgelder drohen?

Die Höhe der Geldbuße für unerlaubtes Grillen ist nicht auf einen festen Betrag festgelegt und kann je nach Schwere des Verstoßes und den Umständen variieren. Allgemein liegen die Bußgelder in Österreich zwischen 35 Euro und 5.000 Euro.

Ein klarer Rat ist, immer nur an offiziell ausgewiesenen Grillplätzen und -zonen zu grillen. Wien bietet ausreichend Möglichkeiten für legales und sicheres Grillen, einschließlich reservierbarer Grillplätze auf der Donauinsel und kostenloser Grillzonen.

Lassen Sie sich Ihr Grillerlebnis nicht durch unnötige Bußgelder verderben. Seien Sie verantwortungsbewusst und genießen Sie den Sommer ohne Sorgen!

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(r) und Foto: https://images.pexels.com/photos/533325/pexels-photo-533325.jpeg

Quelle: https://www.wien.gv.at/umwelt/wald/freizeit/grillen/

Quelle: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/wasserbau/donauinsel/grillplatzreservierung.html